Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Wechsel der Prüfungsordnung

Die Studiengänge der Soziologie & Sozialwissenschaften werden kontinuierlich weiterentwickelt, um die Studierbarkeit laufend zu verbessern. Eingeschriebene Studierende genießen jedoch grundsätzlich Vertrauensschutz, d.h. sie können ihr Studium im Regelfall nach der Ordnung beenden, in die sie sich eingeschrieben haben.

Vor dem Hintergrund curricularer Weiterentwicklungen während der Studienzeit kann sich jedoch ein Wechsel der Prüfungsordnung als günstig herausstellen, beispielsweise durch die Ausweitung des Wahlangebots oder die Intensivierung der Methodenausbildung.

Studierende können auf Antrag innerhalb des Studiengangs, in den sie eingeschrieben sind, die Prüfungsordnung wechseln. Ein Wechsel der Prüfungsordnung ist nur in die jeweils aktuelle Fassung möglich. Der Wechsel der Prüfungsordnung ist unwiderruflich.

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