Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Anerkennung extern erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen

Extern erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können grundsätzlich in Studiengängen der Soziologie & Sozialwissenschaften angerechnet werden, sofern sie hinsichtlich der erlangten Kompetenzen und des Workloads den Anforderungen der Module entsprechen, für welche die Anerkennung beantragt wird. Über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss auf Grundlage der Angaben im Antrag.

Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung sowie auf Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt mittels der für den betreffenden Studiengang vorgesehenen Formulare. Aus dem Antrag muss hervorgehen, für welche Module und Teilmodule im an der Bergischen Universität Wuppertal belegten Studiengang die jeweiligen Prüfungsleistungen zur Anerkennung beantragt werden. Nutzen Sie hierzu die in dem jeweiligen Antrag erhaltene Tabelle. Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden. Für jede der zur Anerkennung beantragten Leistung sind die im Formular verlangten Angaben zu machen.

Die Studien- und Prüfungsleistungen, deren Anerkennung beantragt wird, sind durch die Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Transcript of Records, Notenauszug, Leistungsscheine) im Original zu belegen.

Im Regelfall entscheidet der oder die Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses über die Anrechnung. In besonderen Fällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann für seine Entscheidung die gutachterliche Stellungnahme anderer FachwissenschaftlerInnen einholen. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bzw. das Zentrale Prüfungsamt teilt dem oder der AntragstellerIn die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung mit. Das Widerspruchsrecht regeln die jeweiligen Prüfungsordnungen.

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